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Bauprodukte
Die Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Seit dem 1. Juli 2013 ist es für Hersteller von Bauprodukten, die von harmonisierten Technischen Normen oder Europäischen Technischen Bewertungsdokumenten erfasst sind, verpflichtend, eine Leistungserklärung beizufügen, wenn das Produkt auf den Markt gebracht wird. Diese Leistungserklärung (DoP Description of Performance) ersetzt die früher übliche Konformitätserklärung oder ein entsprechendes Zertifikat.
Was ist eine Leistungserklärung?
Die Grundlagen für diese Anforderungen liefert die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO), die das bisherige Bauproduktengesetz (BauPG) ersetzt. Ihr Hauptziel ist es, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren und sicherzustellen. Zur Orientierung und Einhaltung dieser Anforderungen hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. im November 2012 einen Leitfaden mit dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ herausgegeben, der die wesentlichen Inhalte und Anforderungen für Bauunternehmen in der Bauwirtschaft zusammenfasst.
Angaben in der Leistungserklärung
- Den Typ des Bauprodukts, für den die Leistungserklärung erstellt wurde.
- Das angewandte Prüfverfahren oder System zur Bewertung des Bauprodukts.
- Die Fundstelle und das Erstellungsdatum der harmonisierten Norm, die zur Bewertung wesentlicher Merkmale verwendet wurde.
- Angaben zu den Anforderungen, die das Bauprodukt erfüllt, einschließlich aller wichtigen Parameter.
Artikel 7 der BauPVO schreibt vor, dass eine Abschrift der Leistungserklärung für jedes auf dem Markt bereitgestellte Bauprodukt in gedruckter oder elektronischer Form verfügbar sein muss. Die Leistungserklärung muss in der Sprache des Mitgliedsstaats vorliegen, in dem das Bauprodukt bereitgestellt wird. Dies gilt auch für Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen.
Hersteller von Bauprodukten müssen die Leistungserklärung mindestens 10 Jahre nach der Markteinführung des Produkts aufbewahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auf die Leistungserklärung verzichtet werden kann, zum Beispiel bei speziell hergestellten Bauwerken oder wenn der Hersteller die Bauprodukte selbst einbaut.
Die Leistungserklärung wird auch in den Landesbauordnungen als wichtiges Dokument für geforderte Nachweise anerkannt. In der Musterbauordnung (MBO) wird beispielsweise festgelegt, dass Bauunternehmen die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte erbringen müssen.
Leistungserklärungen digitalisieren und strukturiert einlesen
Um die Einhaltung dieser komplexen Anforderungen zu erleichtern und den Prozess der Erstellung und Bereitstellung von Leistungserklärungen zu automatisieren, stehen moderne Lösungen zur Verfügung. Diese Lösungen können die folgenden Aufgaben übernehmen:
- In strukturierte Daten exportieren (z. B. CSV, Excel, JSON, XML): Automatisierte Tools können die Informationen aus Leistungserklärungen in strukturierte Formate exportieren, um die Speicherung und den Austausch der Daten zu vereinfachen.
- Digitalisieren und einlesen: Mithilfe von Texterkennungstechnologien (OCR) können gedruckte Leistungserklärungen digitalisiert und in maschinenlesbare Texte umgewandelt werden.
- Automatisiertes Einlesen: Softwarelösungen können die digitalisierten oder bereits elektronisch verfügbaren Leistungserklärungen automatisch erfassen, speichern und verwalten, wodurch die manuelle Dateneingabe und -verarbeitung minimiert wird.
Diese automatisierten Lösungen sind besonders nützlich für Hersteller, die eine große Anzahl von Bauprodukten auf den Markt bringen und sicherstellen müssen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Sie erleichtern die Compliance und sparen Zeit und Ressourcen. Damit wird sichergestellt, dass die Leistungserklärungen nicht nur vorhanden sind, sondern auch effizient und genau erstellt und verwaltet werden.
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